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Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Zukunftsvision mehr – sie ist mitten in unserem Arbeitsalltag angekommen. Ist Künstliche Intelligenz der ideale Assistent?
Generative Sprachmodelle wie ChatGPT sind Tag und Nacht verfügbar, antworten in wenigen Sekunden und kosten häufig nichts. In kurzer Zeit können sie zum Beispiel Texte verfassen, kürzen oder umschreiben, wofür ein Mensch schon mal ein paar Stunden Zeit bräuchte. Die Schwierigkeit ist aber, die Modelle so zu benutzen, dass wirklich gute Ergebnisse dabei herauskommen.
Und was ist überhaupt rechtlich erlaubt?


Wir arbeiten derzeit mit einer „schwachen“ künstlichen Intelligenz. Das bedeutet, dass die jeweilige KI auf ein Gebiet spezialisiert ist. Sie erkennt dort Muster. Sie kann z.B. unerwünschte Werbemails (Spam) herausfiltern oder große Datenmengen nach bestimmten Stichworten durchsuchen. Hier ersetzt sie in erster Linie Aushilfstätigkeiten (z.B. Akten sortieren). Zudem ist die KI generativ, d. h. sie handelt nur auf Anweisung. Diese Anweisungen, formuliert in Handlungssätzen (z.B. „ChatGPT, erstelle mir bitte…“), nennen wir Prompts.
Beim „prompten“ empfiehlt sich ein „Briefing Prompt Framework“, also ein Rahmen, mittels dessen man Prompts aufsetzen kann. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich hier der Begriff/die Formel KRAFT etabliert, wobei
K für Kontext
R für Rolle
A für Aufgabe
F für Form (Format) und
T für Tonalität steht.
Konkret bedeutet dies im Einzelnen folgendes:
Beim Kontext stellen wir uns die Frage, was erreicht werden soll. Was ist der Hintergrund der jeweiligen Anweisung? Die Rolle geben wir der KI vor, z.B. „antworte wie ein Lehrer oder eine Marketingexpertin“. Die Aufgabe sollte klar formuliert sein (z.B. Erstelle ein Bild…). Bei verschiedenen Aufgaben (z.B. Bericht verfassen) kann dann auch noch das Format (z.B. in Stichpunkten, als Mail usw.) hinzukommen. Etwas seltsam mutet vielleicht auf den ersten Blick die Tonalität an. Sie sollte professionell sein oder auch akademisch, aber nach Möglichkeit immer freundlich. Dies hängt damit zusammen, dass die KIs immer weiter voneinander lernen. Ein rüder Umgangston schlüge sich irgendwann hier auch nieder.
Die teils verblüffenden Resultate z.B. bei ChatGPT sind dem Umstand geschuldet, dass das Programm auf einen großen Datenbestand zugreift und nach Wahrscheinlichkeiten rechnet. Eine wirkliche, intellektuell eigenständige Denkleistung ist das im strengeren Sinne aber noch nicht. Allerdings kommt uns dies z.B. in Bezug auf Kreativität schon oft so vor.
Eine „starke“ künstliche Intelligenz ist der nächste denkbare Schritt. Diese Intelligenz hat gleiche intellektuelle Fähigkeiten wie ein Mensch. Sie kann Schlüsse auf andere Bereiche übertragen sowie in Systembrüchen denken und agieren. Diese Intelligenz könnte auch viele jetzt existierende Jobs übernehmen, bei denen es z.B. in Teilen bestimmte strukturierte Abläufe und Entscheidungen gibt (z.B. Tätigkeit eines Rechtanwalts: Falldaten aufnehmen, abgleichen mit bereits existierendem Material, z.B. Urteilen, weitergehende Entscheidungen, z.B. über Klageerhebung oder Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie treffen + Abfassung entsprechender Schriftsätze). Starke künstliche Intelligenzen existieren (derzeit noch) nicht.
Darüber hinaus ist (bislang theoretisch) eine Superintelligenz denkbar, die das menschliche intellektuelle Potential übertrifft. Ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens, der „Singularität“, wären die meisten uns bekannten Berufe mit nicht körperlichen Tätigkeiten wahrscheinlich obsolet. Computer würden dank künstlicher Intelligenz sich selbst immer weiter entwickeln. Inwiefern sie körperliche Arbeiten wie im Handwerk oder in der Pflege verrichten könnten, hinge dann vom Stand der Robotik ab.
Konkret zur Arbeit mit existierenden und uns zugänglichen KI-Systemen:
Vorwiegend ist der Datenschutz die größte Herausforderung. Alle hochgeladenen Daten gehören (zuerst einmal) den KI-Anbietern. Es gibt (noch) kein Recht auf generierten Inhalt (Text & Bild). In der Rechtswissenschaft gibt es hier aktuell noch keinen Konsens. Die Europäische Union (EU) hat mit dem AI-Act (KI-Gesetz: KI-Gesetz | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO: Verordnung - 2016/679 - DE - Datenschutz Grundverordnung - EUR-Lex) einen Rechtsrahmen geschaffen, der auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht gilt: verboten ist demnach das Hochladen von sensiblen, personenbezogenen Daten, die Rückschlüsse auf den konkreten Menschen zulassen.
Die meisten bzw. bekanntesten KI-Anwendungen stammen aus den Vereinigten Staaten (ChatGPT; Copilot u.a.) oder sogar aus China (DeepSeek). Das bedeutet, dass auch die Server, auf denen die eingegebenen Daten verarbeitet werden, sich außerhalb der EU befinden. Sensible Daten (z.B. Konstruktionspläne) mit Hilfe dieser KIs erarbeiten zu lassen, würde somit u. U. bedeuten, die Industriespionage gleich selbst zu machen.
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